Übergangsgeld nach § 68 SGB IX (2018) berechnen (Beispiel)

Hier können Sie das Übergangsgeld für Sonderfälle - § 68 SGB IX - Neuregelung ab 01.01.2018 

selbst berechnen

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Bezugsgröße

Qualifikationsgruppe

Prozentsatz

 

 

Übergangsgeld

 
§ 49 SGB VII

Übergangsgeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

§ 50 SGB VII

Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes bestimmen sich nach den §§ 66 bis 71 des Neunten Buches, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt; im Übrigen gelten die Vorschriften für das Verletztengeld entsprechend.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben