Jahr des Versicherungsfalls
Versicherungsfall im Jahr 2024 Versicherungsfall im Jahr 2023
Geltendes Recht: West oder Ost?
Bezugsgröße West Bezugsgröße Ost
Alter der Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Kind unter 6 Jahren Kind älter als 5 und jünger als 15 Jahre Versicherte älter als 14 und jünger als 18 Jahre Versicherte ab 18 Jahre Versicherte älter als 24 und jünger als 30 Jahre NEU-Festsetzung zum 30. Lebensjahr NEU-Festsetzung zum 30. Lebensjahr mit (Fach-)Hochschulreife
ohne Gewähr, c joachim skupien
Mindest-JAV 2024 West
Mindest-JAV 2023 West
Mindest-JAV 2022 West
Mindest-JAV 2021 West
Inkrafttreten für Artikel 7, Nummer 9 bis 13, am 1. Januar 2021 (Artikel 28, Nr. 6)
Mindest-Jahresarbeitsverdienst für Kinder, Jugendliche und Erwachsenehttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__85.html
§ 86 SGB VII ist aufgehoben.
(1) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt mindestens
1. für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 vom Hundert,
2. für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 vom Hundert
der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. 2Satz 1 findet keine Anwendung auf Versicherte nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.
(2) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt höchstens das Zweifache der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Die Satzung kann eine höhere Obergrenze bestimmen.
Der Jahresarbeitsverdienst beträgt
1. für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, 25 vom Hundert,
2. für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste, aber nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, 33 1/3 vom Hundert
der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße.