Geben Sie bitte ein:
MdE 10 Prozent 15 Prozent 20 Prozent 25 Prozent 30 Prozent 33 1/3 Prozent 35 Prozent 40 Prozent 45 Prozent 50 Prozent 55 Prozent 60 Prozent 65 Prozent 66 2/3 Prozent 70 Prozent 75 Prozent 80 Prozent 85 Prozent 90 Prozent 95 Prozent 100 Prozent
Jahresarbeitsverdienst (JAV) EUR
Die Rente richtet sich nach der
Minderung der Erwerbsfähigkeit
und dem
Jahresarbeitsverdienst
§ 56 SGB VII gesetze-im-internet
Berechnungsformel monatliche Teilrente:
Mehr zum Mindest-JAV hier und zum Höchst-JAV hier.
Jahresarbeitsverdienst - Günstigkeitsregeln für junge Versicherte oder Versicherte, die zur Zeit des Versicherungsfalls in einer Schul- oder Berufsausbildung standen: hier klicken
Die rentenberechtigende MdE muss über die 26. Woche (circa ein halbes Jahr) nach dem Versicherungsfall hinaus bestanden haben
Rente gibt es erst ab einer MdE von 20%. Ausnahmefall: Stützrente